VSDAR Newsletter No. 10/2002 (November 2002)
Verband der Spezialkliniken Deutschlands für Augenlaser und Refraktive Chirurgie e.V.

Augenlaser-Chirurgie beeinflußt das Risiko einer Netzhautablösung nicht

Es ist bekannt, dass kurzsichtige Patienten einem erhöhten Risiko für eine Netzhautablösung unterliegen.
Dieses Risiko steigt, je kurzsichtiger der Patient ist. Das kurzsichtige Auge ist meist länger als das normalsichtige Auge. Die Netzhaut wird "gedehnt" und es können Netzhautlöcher oder sogar Risse entstehen, die eine Ablösung der Netzhaut zur Folge haben. Eine Netzhautablösung muss schnellstmöglich operativ behandelt werden.

Unterzieht sich ein kurzsichtiger Patient einer Augenlaserbehandlung (LASIK, PRK oder LASEK) und kann anschließend auf die Brille oder Kontaktlinsen verzichten, so ist er durch die Operation nur funktionell normalsichtig geworden: Der Brechkraftfehler des Auges wurde durch das Ablschleifen der Hornhaut korrigiert. Die Länge des Auges oder die Beschaffenheit der Netzhaut wurden durch die Laserbehandlung nicht beeinflußt.

Eine Studie, die über 2800 kurzsichtige Augen untersuchte, stellte fest, dass das Risiko einer Netzhautablösung durch eine Excimer-Laserbehandlung mit oder ohne Keratomschnitt (LASIK) nicht erhöht wird.

In jedem Fall sollten kurzsichtige Patienten auch nach erfolgter Augenlaseroperation einmal jährlich eine Augenhintergrundspiegelung beim Augenarzt durchführen lassen.


Quelle:
Eurotimes, Juni 2003
<www.escrs.org/eurotimes/June2003/retinal.asp>



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