| VSDAR Newsletter No. 09/2002 (September 2002)
Verband der Spezialkliniken Deutschlands für Augenlaser und Refraktive
Chirurgie e.V.
Mögliche Komplikationen nach LASIK-Operationen
Voraussetzung für den klinischen Einsatz jedes neuen Operationsverfahrens
sollte sein, dass die Komplikationsrate äußerst gering ist.
Das bedeutet, dass auch operative Verfahren der Refraktiven Chirurgie
(z. B. Lasik) keine höheren Komplikationsraten als andere häufig
durchgeführte Augenoperationen (z.B. Operation des Grauen Stars)
aufweisen dürfen. Die Komplikationsrate sollte nicht höher liegen
als 1 - 2 Prozent.
Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über mögliche
Komplikationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung einer LASIK-Operation
entstehen können.
1. Trockenes Auge
2. Restfehlsichtigkeit nach der Operation
3. Flap-Komplikationen
4. Laserkomplikationen
5. Hornhautdicke
6. Blendung
7. Seltene Komplikationen
8. Zusammenfassung
1. Trockenes Auge
Viele Patienten, die eine Lasikkorrektur ihrer Fehlsichtigkeit wünschen,
haben eine Kontaktlinsenunverträglichkeit hervorgerufen durch „trockene
Augen“. Die Ursache liegt meistens in einer Störung der Tränenproduktion.
Dies stellt jedoch kein Hindernis für die Durchführung einer
LASIK-Operation dar.
Die Patienten werden aufgeklärt, dass sie in der ersten Zeit nach
der Operation mit künstlichen Augentränen tropfen müssen.
Etwa 3-5 Prozent der operierten Patienten klagen nach der Operation über
eine vorübergehende Zunahme der Beschwerden. Nach einigen Wochen,
wenn sich die Hornhautempfindlichkeit normalisiert hat, lässt das
Trockenheitsgefühl jedoch nach. In sehr seltenen Fällen gibt
es Patienten, die außer trockenen Augen auch sonst sehr trockene
Schleimhäute (z.B. Mund und Nase) haben. In solchen Fällen wird
von einer LASIK-Operation abgeraten.
2. Restfehlsichtigkeit nach der Operation
Abhängig von der Höhe der präoperativen Fehlsichtigkeit
besteht bei einigen wenigen Patienten nach der Operation eine geringe
Restfehlsichtigkeit. In solchen Fällen kann – eine stabile
Korrektur vorausgesetzt - eine Re-LASIK-Operation durchgeführt werden,
bei dem mit dem Laser diese Restfehlsichtigkeit korrigiert wird.
3. Flap-Komplikationen
Bei der LASIK-Operation wird mit Hilfe eines sogenannten automatischen
Keratoms eine Hornhautlamelle (engl: Flap) präpariert: Mit Hilfe
einer oszillierenden Klinge wird ein 0,16 mm dicker Hornhautflap angelegt
und wie bei einem Scharnier nach oben aufgeklappt. In einigen seltenen
Fällen (weniger als 1 – 2 Prozent) können beim Präparieren
dieses Flaps Komplikationen auftreten:
Dünner Flap: Beim Schneiden kann der Flap sehr dünn
geraten, was zu einer
Faltenbildung der Hornhaut führen kann. In solchen Fällen muß
das Auge gleich nach der Operation mit einer Kontaktlinse versorgt werden
und engmaschig kontrolliert werden. Falls dies sorgfältig geschieht,
entstehen keine weiteren Probleme.
Beim sogenannten „buttonhole“ oder „Knopfloch“
handelt es sich um eine sehr dünn geratene Hornhautlamelle, die im
zentralen Bereich ein Loch aufweist . In
solchen Fällen sollte keine Laserbehandlung durchgeführt werden,
sondern der Flap wieder aufgelegt und mit einer Kontaktlinse versorgt
werden. Nach etwa 3 – 4 Monaten kann dann erneut ein etwas tieferer
Schnitt angelegt und die Laseroperation durchgeführt werden.
Free Flap: In extrem seltenen Fällen kann es zu einem
vollständigen Abtrennen des Hornhaut-Flaps kommen. In solchen Fällen
sollte der Hornhautflap oder –lentikel wieder aufgelegt werden,
eventuell mit einer vorübergehenden Naht befestigt, und/oder mit
einer Kontaktlinse versorgt werden. In etwa 3 – 4 Monaten kann dann
ein neuer Schnitt präpariert werden und die LASIK-Behandlung unkompliziert
erfolgen.
4. Laserkomplikationen
Die eigentliche Laserkomplikation, z. B. die exzentrische Laserbehandlung
oder „Central-Island“, tritt bei der neuesten Lasergeneration
und bei sorgfältiger Wartung der Geräte sehr selten auf. Jeder
Operateur oder jede Klinik sollte die Geräte 2 – 4 mal im Jahr
warten lassen und immer die neueste Software und technische Errungenschaft
am Gerät upgraden. Vor jeder Behandlung sollten zudem die Energie
und Leistung des Lasers überprüft werden.
5. Hornhautdicke
Eine Voraussetzung für die Durchführung einer Laserbehandlung
ist, dass der Patient über eine gesunde und ausreichend dicke Hornhaut
verfügt. Da bei jeder Laserbehandlung Gewebe abgetragen wird, ist
verständlich, dass auch genügend Gewebe vorhanden sein muß.
Deshalb muß bei der Voruntersuchung immer eine gründliche Messung
der Hornhautdicke erfolgen um festzustellen, ob der Patient überhaupt
ein geeigneter Kandidat für eine refraktive Korrektur ist. Wenn diese
Voraussetzung beachtet wird, können mögliche Komplikationen
wie zum Beispiel eine postoperativ instabile Hornhaut vermieden werden.
6. Blendung
Nach Laserbehandlungen sind postoperativ Blendungserscheinungen beobachtet
worden. Die Ursache hierfür ist meistens, dass der Durchmesser der
gewählten Zone für die Laserbehandlung kleiner ist als der Durchmesser
der Pupille im Dunkeln. (Die Pupille funktioniert wie eine Blende am Fotoapparat.
Bei geringer Beleuchtung wird die Pupille groß, damit soviel Licht
wie möglich ins Auge gelangen kann). Bei der Voruntersuchung sollte
deshalb immer genauestens der größte Pupillendurchmesser bei
Dunkelheit gemessen werden. Die gewählte optische Zone bei der Laserbehandlung
sollte daher mindestens gleich groß oder etwas größer
sein als der gemessene Pupillendurchmesser. Dadurch kann das Risiko von
Blendungserscheinungen größtenteils vermieden werden.
Auch der Einsatz der aberrometergestützten LASIK-Behandlung kann
das Auftreten von Blendung, Halos und Herabsetzung des Kontrastsehens
bei Dunkelheit reduzieren.
7. Seltene Komplikationen
Extrem seltene, aber auch sehr gefürchtete Komplikationen sind Infektionen
unter dem Hornhaut-Flap. Sie sind jedoch so selten, dass sie nur schwer
statistisch zu ermitteln sind. Dennoch sollte eine LASIK-Operation immer
unter sterilen Kliniksbedingungen durchgeführt werden. Dann ist das
Risiko des Auftretens einer Infektion als sehr gering einzustufen.
Zusammenfassung
Die meisten Komplikationen nach refraktiver Chirurgie können durch
eine gründliche Voruntersuchung vermieden werden. Risikopatienten,
z. B. mit einer sehr dünnen Hornhaut, sehr großen Pupillen
bei Dunkelheit oder Hornhauterkrankungen, sollte von einer Operation abgeraten
werden. Ferner sollte der Eingriff in Praxen oder Kliniken durchgeführt
werden, die mit auf dem neuesten Stand der Lasertechnologie befindlichen
Geräten und entsprechenden Wartungsverträgen ausgerüstet
sind. Selbstverständlich ist, dass der Operateur über ausreichend
Erfahrung mit der LASIK-Methode sowie über die Fähigkeit, intraoperativ
auftretende Komplikationen managen zu können, verfügen sollte.
Die Komplikationsrate erfahrener Augen-Operateure sollte weniger als
1 Prozent betragen.
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