VSDAR Newsletter No. 09/2002 (September 2002)
Verband der Spezialkliniken Deutschlands für Augenlaser und Refraktive Chirurgie e.V.

Mögliche Komplikationen nach LASIK-Operationen

Voraussetzung für den klinischen Einsatz jedes neuen Operationsverfahrens sollte sein, dass die Komplikationsrate äußerst gering ist. Das bedeutet, dass auch operative Verfahren der Refraktiven Chirurgie (z. B. Lasik) keine höheren Komplikationsraten als andere häufig durchgeführte Augenoperationen (z.B. Operation des Grauen Stars) aufweisen dürfen. Die Komplikationsrate sollte nicht höher liegen als 1 - 2 Prozent.

Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über mögliche Komplikationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung einer LASIK-Operation entstehen können.

1. Trockenes Auge
2. Restfehlsichtigkeit nach der Operation
3. Flap-Komplikationen
4. Laserkomplikationen
5. Hornhautdicke
6. Blendung
7. Seltene Komplikationen
8. Zusammenfassung

 

1. Trockenes Auge
Viele Patienten, die eine Lasikkorrektur ihrer Fehlsichtigkeit wünschen, haben eine Kontaktlinsenunverträglichkeit hervorgerufen durch „trockene Augen“. Die Ursache liegt meistens in einer Störung der Tränenproduktion. Dies stellt jedoch kein Hindernis für die Durchführung einer LASIK-Operation dar.
Die Patienten werden aufgeklärt, dass sie in der ersten Zeit nach der Operation mit künstlichen Augentränen tropfen müssen. Etwa 3-5 Prozent der operierten Patienten klagen nach der Operation über eine vorübergehende Zunahme der Beschwerden. Nach einigen Wochen, wenn sich die Hornhautempfindlichkeit normalisiert hat, lässt das Trockenheitsgefühl jedoch nach. In sehr seltenen Fällen gibt es Patienten, die außer trockenen Augen auch sonst sehr trockene Schleimhäute (z.B. Mund und Nase) haben. In solchen Fällen wird von einer LASIK-Operation abgeraten.

2. Restfehlsichtigkeit nach der Operation
Abhängig von der Höhe der präoperativen Fehlsichtigkeit besteht bei einigen wenigen Patienten nach der Operation eine geringe Restfehlsichtigkeit. In solchen Fällen kann – eine stabile Korrektur vorausgesetzt - eine Re-LASIK-Operation durchgeführt werden, bei dem mit dem Laser diese Restfehlsichtigkeit korrigiert wird.

3. Flap-Komplikationen
Bei der LASIK-Operation wird mit Hilfe eines sogenannten automatischen Keratoms eine Hornhautlamelle (engl: Flap) präpariert: Mit Hilfe einer oszillierenden Klinge wird ein 0,16 mm dicker Hornhautflap angelegt und wie bei einem Scharnier nach oben aufgeklappt. In einigen seltenen Fällen (weniger als 1 – 2 Prozent) können beim Präparieren dieses Flaps Komplikationen auftreten:

Dünner Flap: Beim Schneiden kann der Flap sehr dünn geraten, was zu einer
Faltenbildung der Hornhaut führen kann. In solchen Fällen muß das Auge gleich nach der Operation mit einer Kontaktlinse versorgt werden und engmaschig kontrolliert werden. Falls dies sorgfältig geschieht, entstehen keine weiteren Probleme.

Beim sogenannten „buttonhole“ oder „Knopfloch“ handelt es sich um eine sehr dünn geratene Hornhautlamelle, die im zentralen Bereich ein Loch aufweist . In
solchen Fällen sollte keine Laserbehandlung durchgeführt werden, sondern der Flap wieder aufgelegt und mit einer Kontaktlinse versorgt werden. Nach etwa 3 – 4 Monaten kann dann erneut ein etwas tieferer Schnitt angelegt und die Laseroperation durchgeführt werden.

Free Flap: In extrem seltenen Fällen kann es zu einem vollständigen Abtrennen des Hornhaut-Flaps kommen. In solchen Fällen sollte der Hornhautflap oder –lentikel wieder aufgelegt werden, eventuell mit einer vorübergehenden Naht befestigt, und/oder mit einer Kontaktlinse versorgt werden. In etwa 3 – 4 Monaten kann dann ein neuer Schnitt präpariert werden und die LASIK-Behandlung unkompliziert erfolgen.

4. Laserkomplikationen
Die eigentliche Laserkomplikation, z. B. die exzentrische Laserbehandlung oder „Central-Island“, tritt bei der neuesten Lasergeneration und bei sorgfältiger Wartung der Geräte sehr selten auf. Jeder Operateur oder jede Klinik sollte die Geräte 2 – 4 mal im Jahr warten lassen und immer die neueste Software und technische Errungenschaft am Gerät upgraden. Vor jeder Behandlung sollten zudem die Energie und Leistung des Lasers überprüft werden.

5. Hornhautdicke
Eine Voraussetzung für die Durchführung einer Laserbehandlung ist, dass der Patient über eine gesunde und ausreichend dicke Hornhaut verfügt. Da bei jeder Laserbehandlung Gewebe abgetragen wird, ist verständlich, dass auch genügend Gewebe vorhanden sein muß. Deshalb muß bei der Voruntersuchung immer eine gründliche Messung der Hornhautdicke erfolgen um festzustellen, ob der Patient überhaupt ein geeigneter Kandidat für eine refraktive Korrektur ist. Wenn diese Voraussetzung beachtet wird, können mögliche Komplikationen wie zum Beispiel eine postoperativ instabile Hornhaut vermieden werden.

6. Blendung
Nach Laserbehandlungen sind postoperativ Blendungserscheinungen beobachtet worden. Die Ursache hierfür ist meistens, dass der Durchmesser der gewählten Zone für die Laserbehandlung kleiner ist als der Durchmesser der Pupille im Dunkeln. (Die Pupille funktioniert wie eine Blende am Fotoapparat. Bei geringer Beleuchtung wird die Pupille groß, damit soviel Licht wie möglich ins Auge gelangen kann). Bei der Voruntersuchung sollte deshalb immer genauestens der größte Pupillendurchmesser bei Dunkelheit gemessen werden. Die gewählte optische Zone bei der Laserbehandlung sollte daher mindestens gleich groß oder etwas größer sein als der gemessene Pupillendurchmesser. Dadurch kann das Risiko von Blendungserscheinungen größtenteils vermieden werden.
Auch der Einsatz der aberrometergestützten LASIK-Behandlung kann das Auftreten von Blendung, Halos und Herabsetzung des Kontrastsehens bei Dunkelheit reduzieren.

7. Seltene Komplikationen
Extrem seltene, aber auch sehr gefürchtete Komplikationen sind Infektionen unter dem Hornhaut-Flap. Sie sind jedoch so selten, dass sie nur schwer statistisch zu ermitteln sind. Dennoch sollte eine LASIK-Operation immer unter sterilen Kliniksbedingungen durchgeführt werden. Dann ist das Risiko des Auftretens einer Infektion als sehr gering einzustufen.

Zusammenfassung
Die meisten Komplikationen nach refraktiver Chirurgie können durch eine gründliche Voruntersuchung vermieden werden. Risikopatienten, z. B. mit einer sehr dünnen Hornhaut, sehr großen Pupillen bei Dunkelheit oder Hornhauterkrankungen, sollte von einer Operation abgeraten werden. Ferner sollte der Eingriff in Praxen oder Kliniken durchgeführt werden, die mit auf dem neuesten Stand der Lasertechnologie befindlichen Geräten und entsprechenden Wartungsverträgen ausgerüstet sind. Selbstverständlich ist, dass der Operateur über ausreichend Erfahrung mit der LASIK-Methode sowie über die Fähigkeit, intraoperativ auftretende Komplikationen managen zu können, verfügen sollte.

Die Komplikationsrate erfahrener Augen-Operateure sollte weniger als 1 Prozent betragen.



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